Wir versorgen Sie in den Bezirken Marzahn-Hellersdorf

Wir haben unseren Arbeitsbereich auf den Bezirk Marzahn-Hellersdorf eingegrenzt. Hiermit können wir die Anfahrtszeiten unserer Mitarbeiter gering halten und den Klienten mehr Zeit bieten.

Büro Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag

von 08:00 bis 16:00 Uhr

24h Rufbereitschaft

Unsere Leistungen

Behandlungspflege

Unsere ausgebildeten Pflegekräfte führen selbstverständlich alle medizinischen Tätigkeiten durch, die vom Arzt verordnet wurden.


Dies ist die medizinische und pflegerische Versorgung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege durch examinierte Pflegekräfte.

Ein Beispiel: Sie waren im Krankenhaus und wurden operiert, jetzt sind Sie aber nicht in der Lage, zum Arzt zu gehen um den Verbandwechsel zu bekommen, weil Sie in Ihrer Bewegung so stark eingeschränkt sind. Von dem Arzt erhalten Sie eine Verordnung für den Verbandswechsel in Ihrer Häuslichkeit. Oder wenn Sie dauerhaft pflegebedürftig sind übernehmen wir als ambulanter Pflegedienst die Versorgung und kommen gern zu Ihnen nach Hause.

Beispiele

  • Blutzuckermessung
  • Verbandswechsel
  • Gabe von Medikamenten


  • Kompressionsstrümpfe an-/ ausziehen
  • Wundversorgung
  • Insulinspritzen
  • Antithrombosespritzen
  • Blutdruckmessung
  • Kompressionsverbände anlegen
  • Dekubitusbehandlung
  • Inhalationen
  • Stomaversorgung
  • Versorgung suprapubischer Katheter

Grundpflege

Da pflegebedürftige Kunden häufig nicht mehr ohne Unterstützung den Alltag meistern können, unterstützen wir Sie gern, wenn es alleine nicht mehr geht.



Wir kommen zu Ihnen nach Hause und unterstützen sie bei der Körperpflege, beim An- und Ausziehen oder der Nahrungsaufnahme. Diese Leistung wird meist von unseren qualifizierten Pflegehilfskräften übernommen.

Beispiele

  • Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden
  • An- und Auskleiden
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme


  • Verabreichung von Sondennahrung
  • Hilfe bei der Flüssigkeitsaufnahme
  • Aktivierende Pflege mit Bewegungsübungen
  • Positions- und Bewegungsunterstützung
  • Verwendung von Inkontinenzprodukten

Hilfe bei der Haushaltsführung

Natürlich helfen wir Ihnen auch im Haushalt. Damit Sie sich in Ihrem zu Hause weiterhin rundum wohl fühlen können



Ob Sie Hilfe beim Einkaufen brauchen, bei der Reinigung der Wohnung oder beim Entsorgen vom Müll, wir tragen dazu bei, dass sie sich bei Ihnen Zuhause weiterhin wohlfühlen. Der Service beinhaltet alle hauswirtschaftlichen Hilfeleistungen im Umfeld des Pflegebedürftigen. Die hauswirtschaftliche Versorgung ist Teil der häuslichen Pflege. Die Pflegeversicherung übernimmt diese Leistung, wenn sie entsprechend pflegebedürftig sind.

Beispiele

  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Unterstützung beim Einkaufen



  • Reinigen der Wohnung
  • Wäschewechsel/Reinigung
  • Besorgen von Arzneimitteln
  • Entsorgung von Müll

Betreuung und Entlasstungsleistungen

Wir bieten Ihnen unsere Betreuung und einen sozialen Anschluss.


Damit Sie sich wohl fühlen, bieten wir auch die Betreuung und Begleitung für Freizeitaktivitäten an. Diese Leistung kann über den Betreuungs- und Entlassungsbeitrag § 45 SGB XI der Pflegeversicherung finanziert werden. Ein Betrag von 125€ kann von Personen mit Pflegegrad 1-5 genutzt werden um Angehörige zu entlasten, ambulante Pflege zu ergänzen, aktive Selbständigkeit und Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen zu stärken und zu wahren.

Beispiele

  • Hobbys beibehalten
  • Besuch von Freunden


  • Gemeinsame Besorgungen
  • Geistige Anregungen
  • Gemeinsamer Zeitvertreib
  • Begleitung zum Gottesdienst oder Veranstaltungen
  • Gesellschaft zum Kaffeetrinken
  • etc.

Verhinderungspflege

Wir übernehmen Ihre gewohnte Pflege und entlasten damit bis zu 42 Tagen im Jahr oder stundenweise Ihren pflegenden Angehörigen.



D.h.: Die Pflegeperson muss dabei weniger als 8 Stunden am Tag abwesend sein.  Dann wird die Ersatzpflege nicht auf die Höchstdauer von 42 Tagen angerechnet und das Pflegegeld nicht gekürzt.

Voraussetzung hierfür ist ein mindestens sechs Monate bestehender Pflegegrad 2.

Zum Beispiel bei:

  • Urlaub
  • Kur




  • Erkrankung
  • Zeitliche oder körperliche Überforderung
  • Private Angelegenheiten
  • Generell, wenn Pflege nicht durch die Pflegeperson übernommen werden kann


Beratungseinsätze

Wer Pflegegeld bezieht und ausschließlich von Angehörigen oder Bekannten versorgt wird, muss sich regelmäßig von Fachkräften beraten lassen.



Außerdem sind sie zwingende Voraussetzung, um weiterhin Pflegegeld zu erhalten. Für diese Beratungseinsätze kommen wir zu Ihnen nach Hause.

Bei Pflegegrad 2 und 3 müssen Sie sich halbjährlich,

bei Pflegegrad 4 und 5 müssen Sie sich vierteljährlich beraten lassen.

Zum Beispiel bei:

  • Inanspruchnahme von zusätzlichen Leistungen
  • Alltag entlasten

Stellenangebote

Bewerbe Dich jetzt mit Deinem Lebenslauf und einem Nachweis Deiner Qualifikation per Mail an pflege@sperantes.de. Unsere Pflegedienstleitung wird persönlich auf Dich zu kommen, um ein Termin für ein Bewerbungsgespräch auszumachen.

Examinierte Pflegefachkräfte:

  • Krankenschwester*pfleger
  • Gesundheits- und Krankenpfleger*in
  • Altenpfleger*in mit dreijähriger Berufsausbildung
  • Führerschein Klasse B erwünscht.

Pflegehilfskräfte: 

  • Krankenpflegehelfer*in
  • Pflegehelfer*in
  • Betreuungsassistent / mind. 200h Basiskurs 
  • Führerschein ist von Vorteil, aber auch Touren mit dem Fahrrad sind möglich.